Opfersein ist keine Eigenschaft (…) Der Begriff Opfer sagt etwas über ein Unrechtsverhältnis aus und nicht über eine Person.
María do Mar Castro Varela

Über mich

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Arbeit liegt auf der Beratung und Vertretung gewaltbetroffener Menschen; insbesondere im Opferentschädigungsrecht (OEG), dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) sowie in der Vertretung von Geschädigten und Verletzten im Strafverfahren (Nebenklagevertretung).

Daneben bin ich als Dozentin und Referentin für Bildungseinrichtungen, Verbände und Beratungsstellen tätig.

Die Auseinandersetzung mit Folgen von Gewalt beschränkt sich für mich nicht allein auf rechtliche Fragen. Es ist mir ein großes Anliegen, dass sich Menschen, die Gewalt erlebt haben, bei mir aufgehoben und respektiert fühlen.

Gerne vermittele ich auch Kontakt zu geeigneten Fachberatungsstellen, wenn neben dem rechtlichen Rat auch praktische Unterstützung gefragt ist.

Englisch spreche ich fließend. Für andere Sprachen oder die Gebärdensprache arbeite ich auch gerne mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern.

Ich bin Mitglied des Hamburgischen Anwaltvereins e.V..

Außerdem bin ich in dem Verein der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Demokratie und Menschenrechte (RAV) organisiert.

Seit 2008 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen.

Vertretung von Betroffenen von Gewalt

Sich anderen Menschen anzuvertrauen ist nach erlebter Gewalt oft besonders schwer. Schon die Bewältigung des normalen Alltags kann in der Zeit des „danach“ fast unmöglich scheinen. Dazu gibt es viele Fragen:

  • Erstatte ich Strafanzeige?
  • Was mache ich, wenn ich plötzlich zur Vernehmung als Zeugin oder Zeuge im geladen bin?
  • Wie gehe ich damit um, dass mich der oder die Angreifer/in noch immer kontaktiert?
  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld oder Entschädigung durch den Staat?
  • Welche Rechte habe ich als Verletzte/r oder Geschädigte/r?
  • Die Tat ist schon lange her, was habe ich jetzt noch für Möglichkeiten?

Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf, wenn Sie Beratung über mögliche rechtliche Schritte benötigen und in der schwierigen Situation eine informierte Entscheidung treffen möchten.

Ihre Fragen besprechen wir ohne Zeitdruck in einer Erstberatung. Im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen möchten.

Wer Gewalt erlebt, braucht Menschen, die zuhören, die nichts überstürzen, sondern einfach im Weiterleben unterstützen; das können die Liebsten, Freundinnen und Freunde, Bekannte oder die Familie sein. Manchmal sind aber die nahestehenden Menschen nicht die Richtigen für die notwendige Unterstützung: Weil sie eigene Sorgen haben, weil ihre Reaktion nicht einschätzbar ist, weil die Beziehung nicht belastet werden soll. Oder auch, weil es keine Person in der Nähe gibt, der vertraut werden kann.

Für diese Situationen gibt es besondere Beratungsstellen. Über die Online-Datenbank für Betroffene von Gewalt finden Sie Organisationen, an die Sie sich wenden können.

Gerne vermittle ich Ihnen auch persönlich den Kontakt zu einer Fachberatungsstelle.

Fortbildungen und Seminare

In der Begleitung und Unterstützung Gewaltbetroffener tauchen oft komplexe Fragestellungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten auf.

Die rechtlichen Grundlagen der besonderen Rechte von gewaltbetroffenen Menschen werden in meinen Seminaren praxisnah und verständlich vermittelt; wie z.B. die Rechte von Verletzten im Strafverfahren, die Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schmerzensgeld oder die Problematik bei Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Juristische Vorkenntnisse sind immer hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

Meine Seminare sind dabei auf die praktische Umsetzung in den Beratungsprozessen gerichtet. Dazu gehören u.a. Übungen und anschließende Besprechung von mitgebrachten Fallbeispielen sowie Tipps, um Betroffene von Gewalt in der Inanspruchnahme ihrer Rechte zu stärken.

Als Dozentin und Referentin bin ich seit 2008 bundesweit für Beratungsstellen und Opferschutzverbände tätig.

Seminare und Fortbildungen habe ich u.a. durchgeführt mit und für:

  • ADO -Arbeitskreis der Opferhilfen e.V.
  • Alice-Salomon-Hochschule
  • Back Up – Beratung für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt, Dortmund
  • Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin
  • empower – Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, Hamburg
  • Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen Schleswig-Holstein
  • fortschritte Hamburg
  • Deutsches Institut für Menschenrechte
  • KOK – Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
  • Nebenklage e.V.
  • Opferberatung Rheinland
  • RAV – Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
  • VBRG – Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.

Beratungsstellen biete ich auf Nachfrage besondere Konditionen. Inhaltlich passe ich den Schwerpunkt und den Umfang der Fortbildungen gerne an besondere Erfordernisse oder Beratungsschwerpunkte an.

Fortbildungskosten können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Dies gilt für alle Kosten im Zusammenhang mit der Fortbildung (Anreise, Verpflegung etc.). Alle Teilnehmenden erhalten neben der Rechnung eine Teilnahmebescheinigung mit ausgewiesenen Inhalten der Fortbildung.

Kosten

Ein Honorar für die anwaltliche Tätigkeit fällt an, wenn Sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen, wenn Sie von mir vor Gericht vertreten werden möchten oder wenn ich für Sie außergerichtlich tätig werde.

Die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung können sehr unterschiedlich sein. Deshalb spreche ich mit Ihnen über die Kosten, bevor sie entstehen. Je nachdem, um welche Rechtsgebiete es geht und in Abhängigkeit von der rechtlichen Schwierigkeit oder des zeitlichen Aufwands.

Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit sind im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) geregelt.

Die in der RVG festgelegten Mindest-Gebühren gelten für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, heißt das nicht, dass Sie auf Ihr Recht verzichten müssen. Unter Umständen kommt für Sie Prozesskostenhilfe in Betracht.

Als Verletzte/r besonders schwerer Gewalt können Sie auch Anspruch auf einen kostenlosen anwaltlichen Beistand haben.

Kontakt

Rechtsanwältin Katrin Inga Kirstein
Rothenbaumchaussee 73, 20148 Hamburg
Telefon: (040) 4 11 11 46 60
Telefax: (040) 4 11 11 46 70
E-Mail: post@kanzlei-kirstein.de // GPG-Key

Termine nur nach vorheriger Absprache.

Die fristwahrende Erhebung von Rechtsmitteln und sonstiger Rechtsbehelfe erfolgt nur nach vorheriger Erteilung des Auftrags (persönlich oder telefonisch) und der Erklärung über die Annahme des Auftrags durch die Rechtsanwältin.